Umgestürzter Baum: Wer haftet bei Schäden?

Umgestürzter Baum im Garten

Wenn ein Baum auf ein Gebäude oder ein Fahrzeug stürzt, ist es nicht immer möglich, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. In bestimmten Fällen erkennt die Rechtsordnung die von Bäumen verursachten Schäden als sogenanntes „allgemeines Lebensrisiko“ an.

Wenn der Baum durch ein besonders schwerwiegendes Naturereignis, wie z.B. einen Orkan, zu Fall gebracht wird, trägt der Eigentümer keine Verantwortung für den Vorfall. Im Allgemeinen muss immer derjenige für den Schaden aufkommen, der ihn verursacht hat und dafür verantwortlich ist. Der bloße Titel des Eigentümers eines umgestürzten Baumes reicht jedoch nicht aus, um in den Genuss dieser Regelung zu kommen.

Der Eigentümer eines Baumes kann nur dann für Schäden haftbar gemacht werden, die durch ein Naturereignis entstanden sind, wenn die Handlungen des Eigentümers zu dem Problem beigetragen haben oder wenn das Problem dadurch entstanden ist, dass der Eigentümer pflichtwidrig nicht gehandelt hat, obwohl er es hätte tun müssen.

Wenn die Bäume in Ihrem Garten in der Lage sind, den typischen Auswirkungen von Naturgewalten standzuhalten, dann tragen Sie keine Verantwortung für eventuell auftretende Schäden. Als Eigentümer des Grundstücks müssen Sie den Baumbestand unbedingt routinemäßig auf Anzeichen von Krankheiten und Alter überprüfen. Sie müssen nur dann für Sturmschäden aufkommen, wenn ein Baum, der offensichtlich von einer Krankheit befallen oder unsachgemäß gepflanzt wurde, nicht vor dem Sturm entfernt oder, im Falle von Neupflanzungen, mit einem Baumpfahl oder einer anderen ähnlichen Vorrichtung gesichert wurde.

Umgestürzter Baum durch Stammfäule

Das Nachbargrundstück, auf dem eine 40 Jahre alte und 20 Meter hohe Fichte stand, ist Eigentum des Beklagten in diesem Fall. Ein Stück der Fichte brach während des nächtlichen Sturms ab und landete auf dem Dach des Schuppens, der dem Kläger gehörte.

Der Kläger verlangte 5.000 Euro Schadensersatz. Die Klage wurde vom Amtsgericht Hermeskeil in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 C 288/01 abgewiesen. Nach Ansicht des Sachverständigen gibt es keine Kette von Ereignissen, die zu dem eingetretenen Schaden geführt haben und die durch ein mögliches Versäumnis, den Baum regelmäßig auf Schäden zu untersuchen, verursacht worden sein könnten. Um möglichen Gefahren vorzubeugen, ist der Eigentümer von größeren Bäumen, die direkt an der Grundstücksgrenze stehen, verpflichtet, die Bäume regelmäßig zu kontrollieren.

In den meisten Fällen ist jedoch eine gründliche Inspektion durch einen Laien ausreichend. Wenn der Schaden aufgrund regelmäßiger Inspektionen hätte vorhergesehen werden können, kann das Fehlen von Inspektionen als kausal angesehen werden, falls sie nicht durchgeführt wurden. Der Sachverständige hatte jedoch erklärt, dass die Ursache für den Umsturz der Fichte Stammfäule gewesen sei, die ein Laie nicht hätte erkennen können. Da der Beklagte keine Pflichtverletzung begangen hat, ist er nicht für den Schaden verantwortlich. Es war ihr nicht möglich, das bestehende Risiko zu erkennen.

Schäden am eigenen Haus & Garten durch einen umgestürzten Baum

Wenn ein Baum umstürzt und einen Schaden an einem Haus oder einer anderen Wohnimmobilie verursacht, wird dieser Schaden in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers abgedeckt.

Diese umfasst zum einen die Kosten für die Reparatur und Wiederherstellung, deckt aber auch weitgehend die Kosten für die Beseitigung ab, z. B. für Notdienste wie die Entfernung und Entsorgung umgestürzter Bäume. Andererseits umfasst sie die Kosten für die Reparatur und Wiederherstellung.

Die Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer

Als Eigentümer der Bäume sind Sie dafür verantwortlich, dass diese keine Gefahr für den vorbeifahrenden Verkehr darstellen und dass sie für Fußgänger sicher sind.

Eine Gefahr könnte zum Beispiel bestehen, wenn der Baum krank, morsch oder von Parasiten befallen ist, wenn sich Totholz in der Krone befindet oder unter ähnlichen Umständen.

Da Sie als Eigentümer eines gesunden Baumes (der keinen Anlass zu Sicherheitsmaßnahmen gegeben hat) nicht für höhere Gewalt haftbar gemacht werden können, ist es möglich, dass die Haftpflichtversicherung einen versicherten Baum nicht deckt, wenn der Baum gesund ist.

Bäume auf dem Grundstück regelmäßig kontrollieren

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Bäume regelmäßig inspizieren. Sowohl der Standort eines Baumes als auch sein aktueller Zustand sollten eine Rolle dabei spielen, wie häufig er inspiziert werden sollte. So ist es beispielsweise am besten, den Baum ein weiteres Mal zu kontrollieren, wenn er sehr nahe am Bürgersteig steht oder an einen öffentlichen Platz grenzt.

Denn die Gefahrensituation ist an diesem Standort natürlich viel größer als an einem Standort, der nur an einen anderen Garten grenzt. Nach der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte sollte der Baum jedoch mindestens zweimal im Jahr kontrolliert werden: einmal, wenn die Blätter vorhanden sind, und einmal, wenn sie nicht vorhanden sind.

Welche Aspekte müssen bei der Kontrolle eines Baumes kontrolliert werden?

Untersuchen Sie Ihren Baum gründlich auf Anzeichen von Krankheiten. Wenn Sie Risse in der Rinde feststellen oder bemerken, dass die Äste ungewöhnlich trocken sind, sollten Sie so schnell wie möglich nach der Ursache des Problems suchen. Es ist möglich, dass sich die Bedeutung der verschiedenen Aspekte je nach Baum ändert. Daher ist es in Ihrem besten Interesse, sich das notwendige Grundwissen über die Gesundheit von Bäumen anzueignen.

Wenn Sie sich nicht zutrauen, den Gesundheitszustand Ihres Baumes zu bestimmen, sollten Sie ihn regelmäßig von einem qualifizierten Baumpfleger untersuchen lassen. Außerdem kann er mit speziellen Messinstrumenten feststellen, was dem bloßen Auge oft verborgen bleibt. Der Baumeigentümer ist jedoch immer noch teilweise haftbar, da er verpflichtet ist, zu überprüfen, ob er die Aufgaben, die an das professionelle Unternehmen delegiert wurden, ordnungsgemäß ausgeführt hat.

Wenn trotz der professionellen Inspektion etwas passiert, haftet im Schadensfall zunächst das Fachunternehmen. Wenn trotz der professionellen Inspektion etwas passiert, haftet im Schadensfall zunächst das Fachunternehmen. Unabhängig davon, ob Sie oder ein geschulter Fachmann die Inspektionen durchführen: Wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die Stabilität des Baumes abnimmt, müssen die richtigen Vorkehrungen getroffen und der Baum gesichert werden. Danach müssen z. B. morsche Äste entfernt oder auf geeignete Weise gestützt werden.